Sehr geehrter Herr Vizekanzler!
Die Corona-Pandemie beschäftigt uns nach wie vor. Alle Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst haben wesentlich dazu beigetragen, dass die negativen Auswirkungen begrenzt werden konnten und mittlerweile eine positive Zukunftsperspektive gegeben ist. Zusätzlich zu diesen enormen Herausforderungen, die bewältigt werden mussten und müssen, tobt seit 24. Februar 2022 ein brutaler Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Auch das fordert unsere Kolleginnen und Kollegen enorm – sei es bei der Integration, Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten oder bei der Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen, die durch diese sicherheitspolitische Krise in Europa notwendig geworden sind. Eine noch nie dagewesene Anzahl an Volksbegehren, die zu organisierenden Gemeinderats-, Landtags- und die Bundespräsidentenwahl(en) belasten unsere Kolleginnen und Kollegen zusätzlich.
Die erwartete Pensionierungswelle im Öffentlichen Dienst ist mittlerweile eingetreten. Der deutliche Anstieg der zu bewältigenden Aufgaben und die Personalnot in allen Bereichen führen dazu, dass die Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen immer größer werden. Nur durch das große Engagement aller Kolleginnen und Kollegen kann die hohe Funktionalität aller staatlichen Einrichtungen, insbesondere Justiz, öffentliche Verwaltung, innere und äußere Sicherheit, Bildung und Gesundheit sowie alle Bereiche der Daseinsvorsorge, aufrechterhalten werden.
Die mittlerweile prekäre Personalsituation, sowie der enorme Druck durch ständig steigende Aufgaben wirken sich negativ auf die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes aus, wodurch es immer schwieriger wird am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein. Dazu kommt der enorme Preisanstieg – sowohl im Energiebereich als auch bei Gütern des täglichen Bedarfs – dieser belastet mittlerweile alle Kolleginnen und Kollegen.
Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung in Hinblick auf das Gehaltsabkommen für 2023. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst fordert eine nachhaltige Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte und Zulagen, damit eine dauerhafte Sicherung und Steigerung der Kaufkraft für alle öffentlich Bediensteten erreicht wird.
Neben den außer Streit zu stellenden Erkenntnissen der Wirtschaftsforschungsinstitute bezüglich Inflation und Wirtschaftswachstum soll auch der enorme Belastungsanstieg durch mehrere zu bewältigende Krisen Basis für die Verhandlungen sein.
Es wird ersucht, zu den Verhandlungen die VertreterInnen der Länder, des Städte- und Gemeindebundes sowie seitens der ArbeitnehmerInnen auch die Gewerkschaft Younion einzuladen.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ersucht um zeitgerechte Aufnahme von Gehaltsverhandlungen, damit das zu erzielende Abkommen mit 1. Jänner 2023, nach Ablauf des aktuellen Gehaltsabkommens, in Kraft treten kann.
Mit besten Grüßen
Dr. Norbert Schnedl
Vorsitzender